Eine Wildgans in Oerlinghausen ist vermutlich an der Geflügelpest gestorben. Den Erreger habe das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Detmold in einer Untersuchung nachgewiesen. Das hat der Kreis Lippe heute mitgeteilt.
Die abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut stehe noch aus und erfolge in den kommenden Tagen. Bis dahin handelt es sich bei der gefundenen Wildgans um einen Verdachtsfall.

Zuletzt waren immer wieder verendete Wildvögel gefunden worden, die das CVUA jeweils untersucht hatte. Die Wildgans aus Oerlinghausen ist dem Kreis zufolge der erste Verdachtsfall von Geflügelpest im Wildvogelbestand in Lippe mit positivem Befund.
Da es sich bisher um den mutmaßlich ersten Fall der Geflügelpest in Lippe handelt, spricht der Kreis Lippe zunächst keine Stallpflicht aus. »Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren ist jedoch hoch. Geflügelhaltungen können jederzeit davon betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben«, hieß es.

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger von Viren der Aviären Influenza gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.
Aus diesem Grund empfiehlt das Veterinäramt allen Geflügelhaltern, die Tiere in Ställen zu halten, um sie zu schützen. Alle Geflügelhalter, auch Kleinsthaltungen, sollten demnach unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und einhalten, um einen Ausbruch im Bestand zu verhindern.
Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.
Die Empfehlungen
- Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären.
- Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen.
- Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein.
- Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden.
Auch die Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif‑, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt melden.
Das geht per E‑Mail unter vetlmue@kreis-lippe.de oder telefonisch unter (05231) 622171.












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